Tarife & Förderung
Tarifordnung Schuljahr 2025/2026
als SchülerInnen gelten alle, die nach dem 08. 09. 2001 geboren sind.
Tarifordnung Schuljahr 2025/2026
als SchülerInnen gelten alle, die nach dem 08. 09. 2001 geboren sind.
Hauptfach im ordentlichen Studium (1-3 SchülerInnen)
€ 575,00 / Jahr
Kursfach (mit 4-5 SchülerInnen)
€ 425,00 / Jahr
Kursfach (ab 6 SchülerInnen)
€ 284,00 / Jahr
Um den Unterricht zu den oben angeführten Konditionen anbieten zu können, werden unsere Schülerinnen und Schüler gefördert.
Die Finanzierung des Unterrichts an den öffentlichen Musikschulen erfolgt zum Großteil durch die öffentliche Hand. Die Schulkostenbeiträge der Eltern decken nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten ab, welche die Stadtgemeinde Mureck zu tragen hat. Die tatsächlichen Kosten werden durch die Elternbeiträge, Gemeindebeiträge inklusive Sachaufwandskosten der Wohnsitzgemeinden und eine Förderung durch das Land Steiermark abgedeckt. Die Höhe der Elternbeiträge werden vom Städte- bzw. Gemeindebund vorgeschlagen und von der Trägergemeinde übernommen.
Der Förderantrag wird im Zusammenhang mit der Anmeldung erstellt. Mit dem Förderungsanspruch ist für den Unterricht auch eine festgelegte Mindestanwesenheit sowohl im Hauptfachunterricht als auch im Ergänzungsfach vorgeschrieben. Schüler/innen bzw. deren Erziehungsberechtigte, welche dem Förderantrag nicht zustimmen, sowie die Mindesteinheiten im Unterricht und Ergänzungsfach nicht absolvieren, werden vom Land Steiermark nicht gefördert.
Als förderungswürdige Schüler:innen gelten alle, die nach dem 08.09.2001 geboren sind. Die Anmeldung erfolgt jeweils für ein Schuljahr. Eine Abmeldung während des Schuljahres ist nur in schriftlicher Form unter Angabe eines triftigen Grundes (längere Krankheit, Wohnortwechsel …) möglich. Die Schulkostenbeiträge werden von der Stadtgemeinde Mureck monatlich vorgeschrieben.
Jede/r Hauptfachschüler/in ist verpflichtet, ein Ergänzungsfach an der Musikschule zu absolvieren (Ensemble, Orchester, Chor, Theoriefach …). In der Eingangsphase müssen mindestens 9 und in der Unter-, Mittel- und Oberstufe mindestens 18 anwesende Stunden nachgewiesen werden. Es gibt allerdings Kursfächer, die aus organisatorischen Gründen mehr als 18 Stunden umfassen.
An der Musikschule gilt dieselbe Feiertags- und Ferienregelung wie in den Pflicht- und höheren Schulen. Die schulautonomen Tage fallen allerdings nur teilweise mit denen der Pflichtschulen zusammen. Die für die Musikschule Mureck geltenden schulautonomen Tage werden von der Direktion bekannt gegeben und sind auf der Homepage unter Termine/Ablauf des Schuljahres ersichtlich.